Veranstalter der Internationalen Kulturtage Hannover (IKTH) 2027 ist:
PROJEKTE mit HERZ und VISION – Claudia Keil-Mahler & Jan-Hendrik Schmitz GbR
Nürnberger Str. 4
30880 Laatzen
Deutschland
Veranstalter der Internationalen Kulturtage Hannover (IKTH) 2027 ist:
PROJEKTE mit HERZ und VISION – Claudia Keil-Mahler & Jan-Hendrik Schmitz GbR
Nürnberger Str. 4
30880 Laatzen
Deutschland
Die Internationalen Kulturtage Hannover (IKTH) 2027 finden am
19. und 20. April 2027
im Hannover Congress Centrum (HCC)
Theodor-Heuss-Platz 1–3
30175 Hannover
statt.
Die Messe dient der Präsentation von Künstler*innen, Agenturen, Veranstaltungsformaten sowie Dienstleistungen der Veranstaltungs- und Gastspielbranche.
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular oder schriftlich. Mit der Anmeldung gibt der Aussteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags ab. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Zulassungsbestätigung durch den Veranstalter zustande. Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung der Aussteller und ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter unter Berücksichtigung:
Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht.
Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen Gründen Änderungen der Standlage vorzunehmen.
Die Grundausstattung umfasst in der Regel:
Weitere Ausstattung kann über Servicepartner hinzugebucht werden.
Ausgenommen davon ist die Gemeinschaftsfläche.
Die genauen Zeiten für Aufbau und Abbau werden im Ausstellerhandbuch bekanntgegeben. Der Aufbau muss innerhalb der vorgegebenen Zeiten abgeschlossen sein. Der Abbau darf erst nach Ende der Veranstaltung erfolgen. Der Aussteller verpflichtet sich, die Standfläche ordnungsgemäß und sauber zu verlassen.
Die Standmiete wird nach Rechnungsstellung fällig. Ist die Standmiete nicht fristgerecht bezahlt, ist der Veranstalter berechtigt:
Bei einer Stornierung gelten folgende Bedingungen:
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Der Aussteller haftet für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeitenden oder beauftragte Dienstleister verursacht werden.
Der Veranstalter haftet nur bei:
Für Verlust oder Beschädigung von Ausstellungsgegenständen wird keine Haftung übernommen.
Es gelten die Hausordnung sowie die technischen Richtlinien des Hannover Congress Centrums (HCC). Anweisungen des Veranstalters und des technischen Personals sind zu befolgen.
Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen und diese zu Zwecken der Berichterstattung und Werbung zu verwenden.
Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder anderen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen nicht stattfinden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren können ganz oder teilweise zurückerstattet werden.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Hannover, soweit gesetzlich zulässig.